Mitgliederversammlung am 06.11.

Liebe Mitglieder,

wir wollen hier noch mal an die MV am 06.11. erinnern.

Uns ist die aktuelle Situation natürlich bewusst und wir halten uns an die derzeit geltenden Bestimmungen. Zur Zeit sind Vereinsversammlungen bis zu 50 Leuten erlaubt. Diese Zahl haben wir in den letzten Jahren nie erreicht und planen daher unsere MV durchzuführen. Es ist in diesem Jahr schon viel zu viel abgesagt worden.

Wir benötigen im Vorfeld, so weit möglich, eine Anmeldung. (Anmeldungen bitte an Anja )

Sollte das Interesse in diesem Jahr viel größer sein, werden wir selbstverständlich verschieben um keine Risiken einzugehen.

Wer unsicher ist, ob er kommen soll oder kann möge sich diese 3 Fragen anschauen.

Sollte eine davon mit Ja beantwortet werden, kann man sich gerne an Anja oder Olaf wenden. Wir haben uns aus beruflichen Gründen, die letzten Monate intensiv damit beschäftigt.

Wer alles mit Nein beantworten kann und sich an die Hygieneregeln hält, sollte keine Bedenken haben.

  • Haben Sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gem. Robert Koch Institut (RKI) aufgehalten?
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
  • Wurde bei Ihnen innerhalb der letzten 14 Tage eine COVID-19-Infektion diagnostiziert oder hatten Sie in diesem Zeitraum engen Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Patienten?
  • Leiden Sie derzeit an einem oder mehreren der folgenden Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, starkes Krankheitsgefühl, z.B. Kopf- und Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn?

Wir werden in diesem Jahr kein Essen auf der JHV anbieten und im Sportheim wird am Sitzplatz bei genügendem Abstand keine MNB nötig sein. Analog zu einem Restaurant.

Da sich auf der MV alle Anwesenden in eine Liste eintragen, könnten wir diese Daten im Fall der Fälle auch an das Gesundheitsamt für die Kontaktnachverfolgung übermitteln. Rechtsgrundlage dieser Datenübermittlung sind § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2020, sowie die hessische Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie.

Natürlich beobachten wir die aktuelle Situation und die Bestimmungen und werden ggf. sehr kurzfristig darauf reagieren.

Viele Grüße

Euer Vorstand